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Kantonale Feuerverbote sind zwingend zu beachten!
Die aktuelle Situation finden sie hier
Grossanlässe
Anlässe im Wald mit über 50 Personen oder Anlässe, welche andere Waldbenützer einschränken oder den Wald übermässig tangieren, müssen bei der Burgergemeinde Strättligen gemeldet werden. Die Burgergemeinde Strättligen prüft den Antrag und stellt die Genehmigung aus.
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