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Burgerwald

In unserem Wald sind alle herzlich willkommen. Im Schweizer Wald gilt – mit wenigen Einschränkungen – ein gesetzlich verankertes, freies Betretungsrecht. Damit der Wald in seiner Form erhalten bleibt, sind einige Regeln und Verhaltensweisen zu beachten. Siehe hierzu den Wald-Knigge.

Lagerfeuer

Grillstellen

Im Strättligwald gibt es zwei Grillstellen: im Haslimoos und beim Forsthaus. Sie sind herzlich dazu eingeladen diese zu nutzen. Bitte hinterlassen Sie die Grillstelle so, wie Sie sie gerne übernehmen möchten. Der Abfall muss sachgerecht entsorgt werden, im Zweifelsfall bitte Mülltüten mitnehmen. Es ist verboten, eigene Grillstellen zu errichten. Nur die öffentlichen Grillstellen dürfen benutzt werden. Verstösse werden geahndet.

Grundsätzlich sind unsere Grillstellen öffentlich und können nicht reserviert werden.

Wir bitten alle Waldnutzer, die kantonalen Feuerverbote zu beachten. Die aktuelle Situation finden Sie hier.

Naherholungsgebiet 

Der Strättligwald ist ein Naherholungsgebiet für alle Bewohner der Region und wird von den vielen Interessensgruppen sehr gerne genutzt. Wir bitten aufeinander Acht zu geben und zum Wald Sorge zu tragen. Da der Wald auch das Zuhause von Tieren ist, dürfen nur die Wege genutzt werden. Lärm sollte unterlassen werden.  Biker sind angehalten, auf den befestigten Wegen zu bleiben und das Tempo aus Rücksicht auf Mensch und Tier anzupassen. Das Errichten von Baumhäusern oder Waldhütten sowie das Verletzen von Bäumen oder anderen Pflanzen ist zu unterlassen. So bleibt unser Wald für alle ein Ort der Erholung.

Bitte konsultieren Sie den Wald-Knigge des Kantons für weitere Informationen.

Hirsch
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Der im Plan markierte Wald gehört zur Burgergemeinde Strättligen

Der Wald ist ein wichtiges Naherholungsgebiet. Die Burgergemeinde Strättligen strebt eine schonende Forstwirtschaft an und bevorzugt für deren Umsetzung regionale Betriebe. Das verfolgte Ziel ist, ein Plenterwald über das ganze Waldgebiet zu errichten. Ein Plenterwald ist ein sich stetig verjüngender Dauerwald, in dem Bäume aller Dimensionen kleinstflächig bis einzelstammweise vermischt sind. So werden nur kleine, punktuelle Eingriffe im Wald vorgenommen und es wird auf grössere Holzungen verzichtet. Dank unserem erfahrenen Bannwart werden von Schädlingen befallene Bäume frühzeitig erkannt und umgehend entfernt, so dass ein möglichst gesunder Wald erhalten bleibt.

Grossanlässe

Anlässe im Wald mit über 50 Personen oder Anlässe, welche andere Waldbenützer einschränken oder den Wald übermässig tangieren, müssen bei der Burgergemeinde Strättligen gemeldet werden.  Die Burgergemeinde Strättligen prüft den Antrag und stellt die Genehmigung aus.

Antrag für einen Grossanlass

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